Cyberangriffe haben bei Privatpersonen, Unternehmen und auch bei Behörden stark zugenommen - mit zum Teil gravierenden Folgen. Das neue Informationssicherheitsgesetz (ISG) soll deshalb die Cybersicherheit in der Schweiz gesamthaft stärken. Wer ist von diesem Gesetz betroffen und was bedeutet es für Ihr Unternehmen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Das ISG: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Das Informationssicherheitsgesetz (ISG) ist ein Schweizer Bundesgesetz, das die Cybersicherheit (Informationssicherheit) des Bundes regelt. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft und bezweckt, die in einer Vielzahl von Gesetzen bereits vorhandenen Rechtsgrundlagen zusammenzuführen, um die Sicherheit der Informationen und Informatikmittel des Bundes und den dazugehörenden Behörden und Organisationen einheitlich zu regeln und so die Informationssicherheit insgesamt zu stärken.
Die Revision des ISG (revISG) sieht die Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe vor und tritt voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft. Diese Meldepflicht betrifft Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Zulieferer von Systemen, die in kritischen Infrastrukturen verwendet werden. Darüber hinaus wird eine freiwillige (und anonyme) Meldung von Cybervorfällen und Schwachstellen an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) auch für Privatpersonen ermöglicht.
Das Informationssicherheitsgesetz stärkt die Cybersicherheit in der Schweiz und wirkt so den wachsenden Cybergefahren entgegen. Durch diese umfassende Regelung stellt das ISG sicher, dass eine breite Palette von Institutionen und Unternehmen zur Stärkung der Informations- und Cybersicherheit beiträgt. Dadurch erhöht das Gesetz die Resilienz der Schweizer Infrastruktur und erhöht das Vertrauen in die Sicherheit der digitalen Kommunikation.
Das ISG ist von grosser Bedeutung für Schweizer Unternehmen, da es weit über die reine IT-Sicherheit und den traditionellen Datenschutz hinausgeht. Unter dem Begriff "Cybersicherheit" werden alle Massnahmen zusammengefasst, die dazu dienen, Informationen von Behörden und Unternehmen vor unbefugtem Zugriff, Manipulation oder Verlust zu schützen. Dadurch kann auf Sicherheitsvorfälle schneller reagiert und grössere Schäden verhindert werden. Die Einhaltung der ISG-Vorgaben gewährleistet einen besseren Schutz sensibler Daten.
In erster Linie schützt das ISG-Informationen, für die der Bund zuständig ist, sowie die Informatikmittel des Bundes. Dies betrifft neben staatlichen Organisationen auch Unternehmen, die den Bund und die kantonalen Behörden bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen. Die Meldepflicht der ISG-Revision umfasst jedoch eine Vielzahl weiterer Sektoren, die spezifisch im Gesetz aufgelistet sind und hier eingesehen werden können.
Das Informationssicherheitsgesetz betrifft eine Vielzahl von Behörden, Organisationen und Unternehmen in der Schweiz.
Nicht nur Bundes- und Kantonsbehörden, sondern auch private Unternehmen, die Behörden bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen, sind betroffen. Die Einhaltung des ISG erfordert von diesen Einheiten, dass sie Sicherheitspraktiken und -richtlinien einhalten und regelmässig ihre Systeme überprüfen und aktualisieren.
Das ISG beinhaltet mehrere zentrale Bestimmungen:
Informationssicherheits-Management-System (ISMS)
Behörden und Organisationen des Bundes müssen ein Informationssicherheits-Management-System (ISMS) erstellen und umsetzen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Zugangsschutz und Informationsintegrität
Das Gesetz verpflichtet Organisationen und Behörden des Bundes, dafür zu sorgen, dass Informationen entsprechend ihrem Schutzbedarf nur berechtigten Personen zugänglich sind. Zudem muss sichergestellt werden, dass Informationen nicht unberechtigt oder unbeabsichtigt verändert und nachvollziehbar verarbeitet werden können. Des Weiteren müssen sie verfügbar sein, wenn die Informationen benötigt werden.
Risikomanagement-Anforderungen des ISG
Ein Risikomanagement muss implementiert werden, um Risiken zu erkennen, zu beurteilen, zu behandeln und regelmässig zu überprüfen
Sicherheitsverfahren und –stufen
Das ISG stellt sicher, dass Organisationen und Behörden des Bundes ein Sicherheitsverfahren beim Einsatz von Informatikmitteln inkl. Zuordnung einer Sicherheitsstufe festlegen.
Personalmanagement und Geheimhaltungspflichten
Das ISG fordert Organisationen und Behörden des Bundes dazu auf, ihr Personal sorgfältig auszuwählen, risikogerecht zu identifizieren und korrekt auszubilden und sie gegebenenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Physische Schutzmassnahmen
Das Gesetz verpflichtet Organisationen und Behörden des Bundes, physischen Schutz von betroffenen Räumlichkeiten und Bereichen zu schaffen, um so Risiken zu reduzieren.
Vertragliche Sicherheitsmassnahmen
Das ISG stellt sicher, dass Organisationen und Behörden des Bundes bei der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Sicherheitsmassnahmen vertraglich regeln und diese dafür sorgen, dass sie eingehalten werden.
Ein Cyberangriff muss laut der ISG-Revision (revISG), welche ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, gemeldet werden, wenn er:
Diese Regelung betrifft nicht nur Organisationen und Behörden des Bundes, sondern verpflichtet auch Unternehmen im Energie-, Finanz- und Gesundheits-Sektor. Weiter gilt die revISG für Firmen in der Entsorgung, in der Information und Kommunikation und für solche, die in der Nahrung, dem Verkehr sowie in der öffentlichen Sicherheit tätig sind. Das können auch Cloud-, Service-Provider oder Hersteller von Hard- und Software sein, deren Produkte von kritischen Infrastrukturen genutzt werden.
Die NIS2-Richtlinie ist eine verbindliche EU-Richtlinie für deren Mitgliedstaaten. Das ISG gilt primär für die Bundesverwaltung, kantonale Behörden und deren Partner in der Schweiz. Beide Gesetze zielen darauf ab, die Cybersicherheit zu stärken, unterscheiden sich jedoch in mehreren Aspekten.
Das ISG führt eine Meldepflicht für Cyberangriffe ab 2025 ein und fokussiert auf die Schaffung eines Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS). NIS2 verlangt bei signifikanten Sicherheitsvorfällen innerhalb von 72 Stunden eine Einschätzung an die Behörde und sieht strengere Sanktionen mit Bussen bis zu 10 Mio. Euro und 2 Prozent des Gesamtjahresumsatzes vor. Auch CEOs bzw. Verwaltungsräte können zur Verantwortung gezogen werden. Zudem betrifft NIS 2 eine breitere Gruppe von Unternehmen und umfasst umfangreichere Pflichten, einschliesslich Lieferkettensicherheit, Risikovorsorge, Gewährleistung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen und Massnahmen, die die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen so gering wie möglich halten.
Die NIS2-Richtlinie kann sich aber auch auf Schweizer Unternehmen auswirken. Das gilt vor allem für Firmen, die Niederlassungen innerhalb der EU haben. Betroffen sind auch Schweizer IT-Dienstleister, die Kunden direkt oder indirekt über deren Tochterunternehmen innerhalb der EU betreuen. Bei Lieferketten und Abhängigkeiten von Partnerunternehmen können ebenfalls Schweizer Unternehmen von NIS2 betroffen sein.
Schweizer Unternehmen müssen Folgendes zum Informationssicherheitsgesetz (ISG) wissen:
Anwendungsbereich des ISG
Das ISG findet Anwendung auf Bundesbehörden, kantonale Behörden sowie spezifische Organisationen, die mit Bundesinformationen arbeiten.
Meldefrist für Cyberangriffe
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Diese Pflicht betrifft viele Unternehmen aus diversen Sektoren.
Anwendungsbereich des ISG
Eine Verletzung der Meldepflicht kann mit einer Busse von bis zu CHF 100 000 bestraft werden.
Einfluss der EU NIS2-Richtlinie
Schweizer Unternehmen, welche in irgendeiner Form auch in der EU tätig sind, können auch von der NIS 2-Richtlinie der EU betroffen sein. Dieses Gesetz ähnelt dem ISG, ist jedoch noch bedeutend umfangreicher.
Unter folgendem Link hat das Bundesamt für Cybersicherheit BACS Vorlagen für ein Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept (ISDS-Konzept), eine Risikoanalyse sowie ein Notfallkonzept erarbeitet.
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