Der Teufel steckt im Detail. Das gilt insbesondere, wenn es um rechtliche Dinge geht. Kaum jemand setzt sich daher gerne mit dem Thema Vertragsgestaltung auseinander. Doch wer Managed Services anbieten möchte, kommt daran leider nicht vorbei. Die gute Nachricht ist: Mit einem versierten Partner an der Seite ist das kein Problem!
Wenn Sie einen Service im One-to-Many-Modell aufsetzen, ist alles halb so wild: Sie müssen nur einmal einen Standardvertrag definieren, den Sie für viele Kunden nutzen können. Diesen bauen Sie aus wiederverwendbaren Textbausteinen auf und listen im Anhang Module wie SLAs, Laufzeiten und Kündigungsfristen auf. Schwieriger wird es bei One-to-One-Services, die einen individuellen Vertrag erfordern. Auch hier kann man mit Modulen arbeiten, es sind jedoch mehr Varianten vonnöten. Auf jeden Fall aber gilt: Ein Vertrag muss „klar wie Kloßbrühe“ sein.
An die kleinen Dinge denken
Die Fachanwältin für IT-Recht Monika Sekara hat einmal zu mir gesagt: „Alle Dinge, die in einem Vertrag nicht eindeutig geregelt sind, landen im Streitfall vor Gericht.“ Um Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, Verträge so aufzusetzen, dass keine Fragen offen bleiben. Was häufig vergessen wird, sind die kleinen Dinge wie Sonderkündigungsrecht, Preiserhöhungen oder der Gerichtsstand. Nehmen wir an, ein Hersteller, dessen Produkt Sie in einem Service verwenden, erhöht seine Preise. Dann müssen Sie in der Lage sein, diese Mehrkosten weiterzugeben. Haben Sie das nicht vertraglich geregelt, pochen Kunden womöglich auf ihr Sonderkündigungsrecht. Oder was passiert, wenn einer Ihrer Anbieter seinen Gerichtsstand in den USA hat, Sie selbst aber deutschem Recht unterliegen und für etwas Rechenschaft ablegen müssen, das dort noch nicht verhandelt ist? Das sind komplexe Fragen. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Vertragsgestaltung mit einem Fachanwalt für IT-Recht zusammenzuarbeiten.
Fragen des Datenschutzes nicht vergessen
Auch einen Datenschutzbeauftragten sollten Sie in die Vertragsgestaltung mit einbeziehen. Wichtige Punkte sind zum Beispiel, welche Daten bei einem Produkt wo verarbeitet werden, und wer darauf Zugriff hat. Je transparenter ein Hersteller solche datenschutzrechtlichen Angaben kommuniziert, desto einfacher wird es für Sie als Managed Services Provider. Trend Micro ist hier vorbildlich: In unserem Trust Center finden Sie unser Data Privacy Addendum sowie detaillierte Enduser License Agreements (EULA), die Sie zur Orientierung nutzen können.
Haben Sie außerdem schon über eine digitale Unterschrift nachgedacht? Indem Sie Ihren Kunden die Vertragsunterzeichnung so komfortabel wie möglich machen und auch in formalen Dingen neueste Technik einsetzen, stärken Sie Ihr Image.
Jetzt die Checkliste herunterladen und das Webinar ansehen!
Woran muss man bei der Vertragserstellung sonst noch denken? Die IT-Fachanwältin Monika Sekara hat für uns zwei Checklisten angefertigt, die wir Ihnen gern hier (unter „Weiterführende Informationen für Sie als MSP“) zur Verfügung stellen. Vor kurzem war Monika außerdem in meiner Webinar-Reihe „Lets Talk MSP with Linda“ zu Gast. Falls Sie den Talk verpasst haben, können Sie die Aufzeichnung hier abrufen. Schauen Sie bei meinem nächsten Talk doch gerne vorbei!