Trend Micro erhält C5-Testat

Unternehmen bietet damit in Deutschland verifizierte Cloud-Sicherheit

Garching bei München, 24. Januar 2023 – Trend Micro, einer der weltweit führenden Anbieter von Cybersicherheitslösungen, hat im Januar 2023 das Testat nach den Kriterien des C5:2020-Standards (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) erhalten. Diese basieren auf dem Anforderungskatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und haben sich in Deutschland zum anerkannten Sicherheitsstandard für Cloud-Computing entwickelt. Damit bietet das japanische Unternehmen seinen Kunden Cloud-Sicherheit, basierend auf Software as a Service (SaaS)-Lösungen, für ein modernes und zeitgemäßes Sicherheitsniveau, das die strengen und anspruchsvollen Kriterien des BSI erfüllt.

Den C5-Katalog gibt es seit 2016. Er ist ein einheitliches, von Dritten geprüftes und unabhängiges Testat für Cloud-Dienstleister in Deutschland. Die Sicherheitsmaßnahmen für Cloud-Computing beruhen auf den grundlegenden Anforderungen des IT-Grundschutzes des BSI und zusätzlichen C5-Kriterien. Das Testat hilft Unternehmen dabei, das Sicherheits- und Schutzniveau von Cloud-Anbietern zu prüfen und mit den eigenen Anforderungen abzugleichen. Anhand der Kriterien ist eine individuelle Cyberrisikobewertung möglich. Derzeit umfasst der Katalog 114 Anforderungen in 17 Bereichen, die ein umfassendes Spektrum an Cloud-Sicherheits- und Ausfallsicherheitsfunktionen abdecken.

Die Trend Micro-Lösungen, basierend auf dem anerkannten Sicherheitsstandard des BSI, stellen einen zentralen Baustein für eine moderne Sicherheitsarchitektur dar. Der Einsatz von SaaS-Technologien bietet Kunden nicht nur neue Möglichkeiten der Angriffserkennung, sondern auch eine ganzheitliche und proaktive Betrachtung des individuellen Cyberrisikos. Damit wird es für kritische Infrastrukturen, Behörden und Unternehmen noch einfacher, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber einer immer komplexer werdenden Cyberbedrohungslandschaft zu erhöhen.

Insbesondere für Behörden ist der Standard bedeutsam: Das BSI hat auf Grundlage von §8 BSI-Gesetz eine Mindestanforderung für die Sicherheit von Cloud-Diensten definiert. Danach sind Bundesbehörden verpflichtet, die Kriterien des C5-Katalogs als Mindeststandard festzulegen, wenn sie Cloud-Angebote nutzen – das gilt seit 2020 bereits bei der Auftragsvergabe. Auch ausländische Cloud-Anbieter müssen diese Kriterien erfüllen, um dem wachsenden Cyberrisiko zu begegnen.

Folgende Lösungen von Trend Micro erhalten das C5-Testat:

 

„Der C5-Katalog unterstützt Kunden als Orientierungshilfe bei der Auswahl eines Cloud-Anbieters und genießt sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft steigende Relevanz. Wir freuen uns sehr, dass wir dieses wichtige Testat erhalten haben und damit das Vertrauen unserer Kunden in unsere Sicherheitslösungen weiter stärken können.“, erklärt Marc Schiener, Technical Director Germany bei Trend Micro.